Leider sind in der StVO die Inlineskater noch nicht bedacht und so ist es nicht ganz einfach diese konkret rechtlich einzuordnen.
Strittig war lange Zeit, wo Skater fahren dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2002 dargelegt, dass Inline-Skater "besondere Fortbewegungsmittel" im Sinne des
� 24 StVO sind; sie sind den dort ausdrücklich genannten Rollern am ähnlichsten. Damit steht fest, dass Inline-Skater keine Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrräder sind.
Konkret heißt das für dich, du musst den Gehweg benutzen - darfst also weder auf dem Radweg (auch wenn's dort viel besser rollt) noch der Straße fahren (es sei denn, es ist kein
Bürgersteig oder Seitenstreifen vorhanden. In diesem Fall nutzt du den äußersten rechten, außerhalb geschlossener Ortschaften den linken, Fahrbahnrand). Natürlich hast du auf dem Gehweg auf
andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, Rücksicht zu nehmen und gegebenenfalls nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Auf der Anderen Seite hast du aber auch alle Rechte eines Fußgängers. So darfst du in Fußgängerzonen und Verkehrsberuhigten Bereichen fahren. Und überall wo ein Fußgänger Vorrang hat (z.B. bei
Fußgängerüberwegen), gilt das Gleiche auch für Inlineskater.
Bitte erzwingt diese Vorfahrt aber nicht und überquert die Straßen mit größter Vorsicht. Denn schnell ist ein zügig fahrender Skater übersehen oder dessen Geschwindigkeit unterschätzt. Im
Ernstfall bist DU der Schwächere!
Für alle, die erst das Skaten lernen und noch nicht richtig bremsen können, sollte der öffentliche Straßenverkehr aber erst mal Tabu sein - nicht überall stehen Schilder zum dran festhalten
:-).
Kurz zusammengefasst: Als Skater bist du ein Fußgänger und hast auf der Straße nichts zu suchen. Fahre bitte, auch in deinem eigenen Interesse, immer vorsichtig und vorausschauend und nimm Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
In diesem Zusammenhang hier die von der International Inline-Skating Association (IISA) ausgegebenen Skate-Regeln:
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